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Annette Römer und Samantha Wesner bieten auf vielen Rechtsgebieten, wie bei Trennungen, eine fundierte Beratung.

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Römer und Wesner Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Annette Römer, Samantha Wesner
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Website:www.rechtsanwaltskanzlei-roemer.de
Foto von Annette Römer und Samantha Wesner von der Firma Römer und Wesner Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Kompetenter Rechtsbeistand

Stand: Dezember 2021

Wenn sich Ehegatten trennen, hat das Auswirkungen auf das bisherige Familienleben.

Trennungsunterhalt ist dem Kindesunterhalt nachrangig und wird nur unter bestimmten Umständen gewährt. Zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist eine Trennung offenkundig. Vollzieht sich eine Trennung innerhalb der Ehewohnung, wird es schwierig, vor allem, wenn gemeinsame Kinder betreut werden.
Das Ob und Wie des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der getrenntlebenden ehemaligen Partner. Wer Trennungsunterhalt verlangt, muss selbst bedürftig sein und der Andere leistungsfähig.
Die Bürogemeinschaft der Rechtsanwältinnen Annette Römer und Samantha Wesner berät und vertritt in diesem Zusammenhang außergerichtlich und vor den Familiengerichten. Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche des Erbrechts sowie des Arbeits-, Sozial- und Schadensersatzrechts.
„In weiteren Rechtsgebieten vertreten wir gerne auf Anfrage“, erklären sie.

Erstellt: 2021